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   OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09   

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https://dejure.org/2009,7699
OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09 (https://dejure.org/2009,7699)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.06.2009 - 8 LC 1/09 (https://dejure.org/2009,7699)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - 8 LC 1/09 (https://dejure.org/2009,7699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rücknahme einer vorläufigen Approbation als Psychologischer Psychotherapeut

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rücknahme einer vorläufig erteilten, den Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht genau bezeichnenden Approbation; Erteilung einer "vorläufigen Approbation" als Psychologischer Psychotherapeut an einen über kein abgeschlossenes Studium der Psychologie verfügenden Bewerber im ...

  • Judicialis

    AO § 165; ; PsychThG § 3; ; PsychThG § 12; ; VwGO § 123; ; VwVfG § 48; ; VwVfG § 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme einer vorläufigen Approbation als Psychologischer Psychotherapeut: Approbation; Approbation, vorläufig; Approbationsurkunde; Bedingung; Bestimmtheit; Erledigung; Erlöschen; Gesetzesvorrang; Normverwerfungskompetenz; Psychologiestudium; Psychologischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücknahme einer vorläufigen Approbation als Psychologischer Psychotherapeut

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme einer vorläufig erteilten, den Zeitpunkt ihres Erlöschens nicht genau bezeichnenden Approbation; Erteilung einer "vorläufigen Approbation" als Psychologischer Psychotherapeut an einen über kein abgeschlossenes Studium der Psychologie verfügenden Bewerber im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1126
  • DÖV 2009, 773
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09
    Inzwischen sei die Verfassungskonformität des § 12 Abs. 3 und 4 PsychThG durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2000 (- 1 BvR 1453/99 -, DVBl. 2000, 978 ff.) und das bereits benannte Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 9. Dezember 2004 geklärt.

    Denn am 20. April 2005 lag neben dem bereits genannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 1999 noch ein weiterer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2000 (- 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, 1779 ff.) zur Verfassungsmäßigkeit des § 12 PsychThG vor.

  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 11.04

    Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als -; Übergangsregelung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09
    Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. Dezember 2004 (- 3 C 11/04 -, NVwZ-RR 2006, 40 ff.) die Verfassungskonformität der Übergangsregelung des § 12 PsychThG bestätigt, soweit als Zugangsvoraussetzung für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut auch für bislang psychotherapeutisch tätige Personen ein abgeschlossenes Studium der Psychologie vorausgesetzt wird.

    Die Verfassungskonformität der hier umstrittenen Übergangsregelung hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 9. Dezember 2004 (- 3 C 11/04 -, NVwZ-RR 2006, 40 ff.) ebenfalls bestätigt.

  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1056/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09
    Nachdem die 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts aber bereits mit Beschluss vom 28. Juli 1999 (- 1 BvR 1056/99 -, a. a. O.) zu dieser Frage, wenn auch nicht abschließend, Stellung genommen hat, konnten solche durchgreifenden Bedenken im danach liegenden Zeitpunkt der Erteilung nicht mehr bestehen.
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09
    Dies gilt nicht nur in dem Verhältnis zwischen dem jeweiligen Inhaber einer vorläufigen Approbationsurkunde und dem Beklagten als (heutiger) Approbationsbehörde, sondern insbesondere auch im Verhältnis zwischen diesen psychotherapeutisch Tätigen, ihren Patienten und den Sozialleistungsträgern, die grundsätzlich an die Entscheidung der Approbationsbehörde über den Bestand einer Approbation gebunden sind (vgl. BSG, Urt. v. 5.2.2003 - B 6 KA 42/02 R -, SozR 4-2500 § 95 Nr. 4).
  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09
    Ergänzend wurde auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli 1999 (- 1 BvR 1006/99 -, NJW 1999, 2729) zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Übergangsregelung in § 12 Abs. 3 und 4 PsychThG verwiesen.
  • OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Absolventen der Hochschulstudiengänge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09
    Aus diesem Beschluss hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 6. Juni 2000 (- 5 Bs 124/00 -, ArztR 2000, 345) zu Recht den Schluss gezogen, dass danach die Verfassungskonformität der Übergangsregelung des § 12 Abs. 3 und 4 PsychThG nicht mehr bezweifelt werden könne und deshalb in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.1999 - 5 Bs 118/99 -, NJW 1999, 2754) der Erlass einer einstweiligen Anordnung ausscheide, durch die die zuständige Behörde verpflichtet werde, einem Antragsteller ohne abgeschlossenes Psychologiestudium vorläufig eine Approbation als Psychologischer Psychotherapeuten zu erteilen.
  • OVG Hamburg, 07.06.2000 - 5 Bs 124/00

    Anspruch auf vorläufige Erteilung einer Approbation als "Psychologische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09
    Aus diesem Beschluss hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 6. Juni 2000 (- 5 Bs 124/00 -, ArztR 2000, 345) zu Recht den Schluss gezogen, dass danach die Verfassungskonformität der Übergangsregelung des § 12 Abs. 3 und 4 PsychThG nicht mehr bezweifelt werden könne und deshalb in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.1999 - 5 Bs 118/99 -, NJW 1999, 2754) der Erlass einer einstweiligen Anordnung ausscheide, durch die die zuständige Behörde verpflichtet werde, einem Antragsteller ohne abgeschlossenes Psychologiestudium vorläufig eine Approbation als Psychologischer Psychotherapeuten zu erteilen.
  • VG Hannover, 25.03.1999 - 14 B 1183/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2009 - 8 LC 1/09
    So verpflichtete das Verwaltungsgericht Hannover mit einem Beschluss vom 25. März 1999 (-14 B 1183/99 -) den Funktionsvorgänger des Beklagten, einem Antragsteller ohne abgeschlossenes Studium der Psychologie eine vorläufige Approbation zu erteilen.
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